6. Wie wird man zum Peer für Peer Review in QIBB?
Um als Peer für Peer Review in QIBB eingesetzt werden zu können, muss man in die Österreichische Peer Datenbank aufgenommen werden (ausgenommen davon snd nur internationale und Stakeholder Peers). Die formale Entscheidung über die Aufnahme von einzelnen Personen in die Peer Datenbank trifft die QIBB AG Evaluation der Sektion II Berufsbildung des BMUKK. Es gibt drei verschiedene Wege der Aufnahme in die Peer Datenbank:
- Personen, die noch keine Erfahrung als Peer haben, aber über mindestens fünf Jahre Unterrichtserfahrung und Grundkenntnisse in Qualitätsmanagement und Evaluation verfügen, müssen eine Peer Schulung für Peer Review in QIBB (an Pädagogischen Hochschulen) absolvieren, bevor sie in die Peer Datenbank aufgenommen werden können. Nach der Peer Schulung können Sie sich bei der QIBB AG Evaluation der Sektion II des BMUKK um die Aufnahme in die Peer Datenbank für QIBB bewerben (s. Antrag auf Aufnahme).
- Personen, die über mehrjährige, umfangreiche und einschlägige Erfahrungen (z. B. als QM- und Evaluationsexperten/innen, Auditoren/innen, Schulentwickler/innen, Berater/innen, Organisationsentwickler/innen) im Bereich der Berufsbildung verfügen, können auch ohne vorherige Schulung in die Peer Datenbank aufgenommen werden. Allerdings müssen diese Personen ihre Expertise nachweisen (s. Antrag auf Aufnahme) und sich mit den spezifischen Anforderungen des Peer Review Verfahrens vertraut machen (Handbuch, Unterlagen etc.). Sie werden dabei von erfahrenen Peer Koordinatoren/innen unterstützt. Im Zweifelsfall kann die QIBB AG Evaluation der Sektion II des BMUKK vor der Aufnahme in die Datenbank trotzdem auf einer Teilnahme an einer Peer Schulung bestehen.
Außerdem ist Folgendes zu beachten:
1. Peers als externe Experten/innen und Feedbackgeber/innen sollen jenen Personen gleichgestellt sein, deren Tätigkeit/Leistung evaluiert wird (s. dazu Europäisches Peer Review Handbuch für die berufliche Erstausbildung, Wien 2007, S. 1 und S. 38). Aus diesem Grund werden Personen, die Funktionen innerhalb der Schulaufsicht oder des BMUKK ausüben, nicht in die Peer Datenbank aufgenommen.
2. Peers müssen im Hinblick auf die jeweils zu evaluierende Schule unabhängig bzw. unbefangen sein. Mögliche Beispiele für Befangenheit sind: Einsatz als Peer an einer Schule, an der man früher als Lehrer/in tätig war oder an der eigene Kinder unterrichtet werden; Peer Review Berater/in und Peer an der gleichen Schule etc.
Für alle Detailfragen zu Möglichkeiten der Aufnahme in die Peer Datenbank sowie zu Schulungsmöglichkeiten für Peers stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen von ARQA-VET gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns, unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Dokumente zum Download:
13 Information zu den Aufnahmekriterien für Peers (pdf 53 kb)
14 Antrag auf Aufnahme in die Peer Datenbank (doc 168 kb)
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